KreisbereitschaftsarztKreisbereitschaftsarzt

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Der Kreisbereitschaftsarzt

Der Kreisbereitschaftsarzt ist für die medizinischen Fragen der Bereitschaften zuständig.

  • Er stellt die körperliche Eignung und die Einsatzfähigkeit der Mitglieder fest, soweit dies nicht der zuständige Bereitschaftsarzt durchführt.
  • Er führt bei Bedarf, wie der Bereitschaftsarzt, die für die Mitglieder vorgeschriebenen Untersuchungen durch.
  • Er nimmt an den Besprechungen und dienstlichen Veranstaltungen teil.
  • Er veranstaltet regelmäßig Besprechungen mit den Bereitschaftsärzten.
  • Er arbeitet mit den Chefärzten des Kreisverbandes hinsichtlich der ärztlichen Ausbildungsmaßnahmen zusammen, soweit diese die Bereitschaften betreffen.