SanitätsdienstSanitätsdienst

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Der Sanitätsdienst

Vom Anlegen eines Verbandes bis zur Unterstützung des Notarztes bei Wiederbelebungsmaßnahmen: Das Spektrum der Hilfeleistungen ist vielfältig.

Zu den ursprünglichsten Aufgaben der BRK-Bereitschaften gehört der Sanitätsdienst. Ob bei Fußballspielen, bei Rock-Konzerten oder im Theater, viele Helfer der BRK-Bereitschaften sind Tag für Tag dafür im Einsatz.

Personal, Material und Einsatzfahrzeuge

Unsere Helfer verfügen über eine organisationsinterne Ausbildung in erweiterter Erster Hilfe und sanitätsdienstlichen Maßnahmen, die zur Erstversorgung von Patienten bzw. zur Arztassistenz qualifizieren. Rettungssanitäter haben die staatliche Prüfung nach der jeweils geltenden Landesprüfungsverordnung und den Richtlinien des Bund-Länder-Ausschusses Rettungswesen vom 20.09.1977 erfolgreich bestanden; Rettungsassistenten sind im Besitz der staatlichen Genehmigung zum Führen dieser Berufsbezeichnung. Unsere Notärzte verfügen über den Fachkundenachweis oder zumindest über längere Erfahrung im Notarztdienst. Die regelmäßige Fortbildung aller unserer Mitarbeiter ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Die für die sanitätsdienstliche Versorgung erforderliche Grundausstattung (Verbandmittel und Notfallausstattung) führen unsere Helfer mit. Weiteren Ausstattungswünschen kommen wir gerne nach.

Soweit wir Krankentransport- und Rettungswagen zur Verfügung stellen, entsprechen diese mindestens der DIN 75080 (DIN EN 1789).

Dienstanforderung, nachträgliche Verstärkung

Die Anforderung eines Sanitätsdienstes sollte rechtzeitig, spätestens jedoch drei  Wochen vor Veranstaltungsbeginn, erfolgen, um uns und unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern eine entsprechende langfristige Disposition zu ermöglichen. Kurzfristigen Anforderungen versuchen wir nach Möglichkeit ebenfalls nachzukommen.

Die Anforderung kann über den Kreisverband oder die örtlichen Führungskräfte erfolgen.

In Fragen der erforderlichen Personalstärke sowie bezüglich der Notwendigkeit zum Einsatz von Fahrzeugen beraten wir den Anfordernden gerne. Dabei sollte die Auflagen der Genehmigungs- bzw. Ordnungsbehörde der Anforderung beigefügt werden.

Soweit das anwesende Personal und/oder das eingesetzte Material nicht ausreichen und wir auf Wunsch des Veranstalters oder Weisung der Ordnungsbehörde kurzfristig bzw. während des laufenden Einsatzes zusätzliche Kräfte nachführen müssen, berechnen wir dafür mindestens den doppelten Satz unserer Normaltarife. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Kosten ist nicht ausgeschlossen.