Der Kreisbereitschaftsarzt
Der Kreisbereitschaftsarzt ist für die medizinischen Fragen der Bereitschaften zuständig.
- Er stellt die körperliche Eignung und die Einsatzfähigkeit der Mitglieder fest, soweit dies nicht der zuständige Bereitschaftsarzt durchführt.
- Er führt bei Bedarf, wie der Bereitschaftsarzt, die für die Mitglieder vorgeschriebenen Untersuchungen durch.
- Er nimmt an den Besprechungen und dienstlichen Veranstaltungen teil.
- Er veranstaltet regelmäßig Besprechungen mit den Bereitschaftsärzten.
Er arbeitet mit den Chefärzten des Kreisverbandes hinsichtlich der ärztlichen Ausbildungsmaßnahmen zusammen, soweit diese die Bereitschaften betreffen.