Die Kreisbereitschaftsärztin | Der Kreisbereitschaftsarzt

Die Kreisbereitschaftsärztin / der Kreisbereitschaftsarzt ist für die medizinischen Fragen der Bereitschaften zuständig, und ...

  • stellt die körperliche Eignung und die Einsatzfähigkeit der Mitglieder fest, soweit dies nicht der zuständige Bereitschaftsarzt durchführt.
  • führt bei Bedarf, wie der Bereitschaftsarzt, die für die Mitglieder vorgeschriebenen Untersuchungen durch.
  • nimmt an den Besprechungen und dienstlichen Veranstaltungen teil.
  • veranstaltet regelmäßig Besprechungen mit den Bereitschaftsärzten.
  • arbeitet mit den Chefärzten des Kreisverbandes hinsichtlich der ärztlichen Ausbildungsmaßnahmen zusammen, soweit diese die Bereitschaften betreffen.