Die Kreisbereitschaftsärztin | Der Kreisbereitschaftsarzt
Die Kreisbereitschaftsärztin / der Kreisbereitschaftsarzt ist für die medizinischen Fragen der Bereitschaften zuständig, und ...
- stellt die körperliche Eignung und die Einsatzfähigkeit der Mitglieder fest, soweit dies nicht der zuständige Bereitschaftsarzt durchführt.
- führt bei Bedarf, wie der Bereitschaftsarzt, die für die Mitglieder vorgeschriebenen Untersuchungen durch.
- nimmt an den Besprechungen und dienstlichen Veranstaltungen teil.
- veranstaltet regelmäßig Besprechungen mit den Bereitschaftsärzten.
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arbeitet mit den Chefärzten des Kreisverbandes hinsichtlich der ärztlichen Ausbildungsmaßnahmen zusammen, soweit diese die Bereitschaften betreffen.