Der Betreuungsdienst
Ansprechpartner
Matthias Becker
Fachdienstleiter
Mail: becker@brk-ffb.de
BRK Kreisverband FFB
Fachdienst Betreuung
Dachauer Straße 35
82256 Fürstenfeldbruck
Der Betreuungsdienst ist ein Fachdienst des Katastrophenschutzes und gliedert sich in drei klassische Bereiche: Verpflegung, Unterkunft und Soziales.
Vom Grundsatz her dient der Betreuungsdienst der Aufrechterhaltung der sozialen Grundbedürfnisse der unverletzten, von einem großen Schadensereignis oder einer Katastrophe betroffenen, Menschen. Dem Betreuungsdienst fallen somit lebenserhaltende Aufgaben zu. Hierfür werden einsatzbereite Helferinnen und Helfer, die auf die Hilfeleistung in solchen Schadens- oder Katastrophenfällen vorbereitet werden sowie entsprechendes Material benötigt. Die Betroffenen haben dabei die Möglichkeit verloren, sich selbst zu versorgen. Sie müssen deshalb so schnell wie möglich Hilfe erhalten, die sie vor weiteren Gefahren und Schäden bewahrt. Jede Hilfe durch jeden Helfenden ist in einer solchen Situation angezeigt und willkommen. Sie wird aber angesichts der Zahl der Betroffenen und der Größe der Not nicht ausreichend sein. Es muss zunächst eine organisierte Hilfe einsetzen.
Diese Hilfe muss die Betroffenen:
- auffangen und sammeln, (um mit ihnen Verbindung zu bekommen und sie weiteren Hilfsmaßnahmen zuzuführen)
- zielgerecht leiten, (z.B. aus dem Gefahrenbereich, über passierbare Straßen)
- verpflegen, (heiße Getränke, Kaltverpflegung, Eintopfgerichte)
- unterbringen, (in Notunterkünften)
- betreuen, (vorrangig die besonders gefährdeten Personengruppen)
- registrieren, (u. a. als Grundlage für die Familienzusammenführung)
Aus der Aufzählung wird deutlich, dass eine solche Hilfe geplant und gelenkt, d.h. organisiert werden muss. Hierfür wurde der Betreuungsdienst eingerichtet.
Wann wir zum Einsatz kommen
Anlässe für Betreuungseinsätze sind:
- Verkehrsunfälle
- Brandunglücke
- Staubildung
- Evakuierungen
- Überschwemmungen
- Großveranstaltungen
- Hilfe für Flüchtlinge
- Katastrophen
Die genannten Ereignisse bewirken oftmals, dass sich die davon betroffenen nicht mehr in dem sonst gewohnten Maße selbst versorgen können. Um das Ausmaß der ggf. erforderlich werdenden Hilfeleistung erkennen zu können, muss zunächst einmal die aktuelle Situation der Betroffenen festgestellt werden.