KreisbereitschaftsleiterKreisbereitschaftsleiter

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Kreisbereitschaftsleiter

Der Kreisbereitschaftsleiter und sein Stellvertreter sind gemäß § 21 Ziffer 1 b. Sattzung des BRK grundsätzlich Mitglieder des Vorstandes im Kreisverband und vertreten dort die Interessen der Bereitschaften.

  • Der Kreisbereitschaftsleiter hat das Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber den Bereitschaften und Arbeitskreisen.
  • Er ist verantwortlich für die Umsetzung der Ausbildung in den Bereitschaften.
  • Er ist Disziplinarvorgesetzter gemäß Disziplinarordnung.
  • Er vertritt die Kreisbereitschaftsleitung.
  • Er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Kreisbereitschaftsleitung sowie für die Umsetzung der Weisungen der vorgesetzten Leitungsgremien.
  • Der Kreisbereitschaftsleiter vertritt die von den Bereitschaften durchgeführten Aufgaben des Hilfeleistungskonzepts nach innen und außen.