Kreisbereitschaftsleiter*inKreisbereitschaftsleiter*in

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Kreisbereitschaftsleiter*in

Die Leitung der Kreisbereitschaft  mit Stellvertreter*innen sind gemäß § 21 Ziffer 1 b. Satzung des BRK grundsätzlich Mitglieder des Vorstandes im Kreisverband und vertreten dort die Interessen der Bereitschaften.

Die Kreisbereitschalftsleiterin / der Kreisbereitschaftsleiter hat das Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber den Bereitschaften und Arbeitskreisen, und...

  • ist verantwortlich für die Umsetzung der Ausbildung in den Bereitschaften.
  • ist Disziplinarvorgesetzter gemäß Disziplinarordnung.
  • vertritt die Kreisbereitschaftsleitung.
  • ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Kreisbereitschaftsleitung sowie für die Umsetzung der Weisungen der vorgesetzten Leitungsgremien.
  • vertritt die von den Bereitschaften durchgeführten Aufgaben des Hilfeleistungskonzepts nach innen und außen.